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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten der Nettoberechnung einer Nachzahlung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5666/6/2006 Heft 5666 v. 14.3.2006

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 30.06.2005, 8 ObS 11/05h, ARD 5666/5/2006

Rechtssatz OGH

Die Kosten für die Durchführung der Nettoberechnung (hier: € 78,- für die Berechnung der Besteuerung von Nachzahlungen gemäß § 67 Abs 8 lit g EStG) der angemeldeten Forderung auf Insolvenz-Ausfallgeld sind nicht gemäß § 1 Abs 2 Z 4 IESG als zur Rechtsverfolgung zweckentsprechende Kosten zu ersetzen; vielmehr sind die dem Arbeitnehmer bei Stellung seines Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld erwachsenden Kosten im Verwaltungsverfahren gem § 74 Abs 1 AVG nicht zu ersetzen.

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