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Gültigkeit einer Konkurrenzklausel auch bei einvernehmlicher Lösung und Befristungen

Praxis-FragenMag. Karin UherARD 5662/9/2006 Heft 5662 v. 28.2.2006

Ob der Arbeitgeber eine einmal vereinbarte Konkurrenzklausel nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers tatsächlich geltend machen kann, hängt unter anderem von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses ab.

Beendigungsgründe in der Sphäre des Arbeitgebers

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