§ 1389 ABGB, § 4 ASVG - Klagt ein bisher als selbstständig Erwerbstätiger behandelter Nachhilfelehrer eines Lernhilfeinstituts dieses auf Feststellung, dass sein Dienstverhältnis dem AngG unterliegt, und schließen die Parteien in diesem Verfahren einen Vergleich, kann nicht zweifelhaft sein, dass den Parteien bewusst war, dass mit dem verglichenen Verfahren pensionsrechtliche Fragen verknüpft sind. Die Bereinigungswirkung des abgeschlossenen Vergleichs erstreckt sich damit auch auf jenen Schaden, der dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Pension dadurch entsteht, dass ihn der Arbeitgeber nicht zur Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 1 ASVG angemeldet hatte.