vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mäßigung einer Konventionalstrafe bei fehlendem Schaden des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5662/4/2006 Heft 5662 v. 28.2.2006

§ 38 AngG, § 1336 Abs 2 ABGB - Die im Gesetz begründete Schadenersatzpflicht eines grundlos ausgetretenen Arbeitnehmers (vgl § 28 AngG, § 1162a ABGB) kann im Einzelfall auch durch eine Konventionalstrafe gesichert werden. Kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass dieser Vergütungsbetrag im konkreten Fall übermäßig ist, ist die Konventionalstrafe vom Richter zu mäßigen. Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig, also überhöht ist, sind vor allem die Verhältnismäßigkeit der Strafe, die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ferner Art und Ausmaß seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch die Vertragsverletzung dem Arbeitgeber entstandenen Schadens entsprechend zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte