§ 863 ABGB - Wurden in einem Zeitraum von knapp 9 Jahren sämtliche Arbeitnehmer eines Unternehmens, die die Facharbeiterprüfung erfolgreich absolvierten, vorbehaltlos vom angelernten Arbeiter zum Facharbeiter umgestuft, durften die Arbeitnehmer dieses Verhalten des Arbeitgebers dahin verstehen, dass die Umstufung lediglich an das Absolvieren der Facharbeiterprüfung geknüpft wird, nicht aber darüber hinaus an einen Bedarf an Facharbeitern. Die über Jahre gepflegte betriebliche Übung ist folglich Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge geworden, weshalb der Arbeitgeber von diesem Verhalten ohne Zustimmung der Arbeitnehmer selbst durch Abschluss einer freien Betriebsvereinbarung nur für nach diesem Zeitpunkt neu eintretende Arbeitnehmer abgehen kann.