§ 49 Abs 3 Z 1 ASVG, § 26 EStG, § 64 RGV - Bei den „Höhenzulagen“ iSd § 64 Abs 3 RGV für Bedienstete im Vermessungsdienst handelt es sich nicht um Erschwerniszulagen; soweit sie aus Anlass von Dienstreisen gewährt werden und sich im Rahmen der für Tagesgelder geltenden Grenzen des § 26 Z 4 EStG halten, sind sie daher nach § 49 Abs 3 Z 1 ASVG auch dann beitragsfrei, wenn die Höhe der einzelnen täglichen Vergütung zum Teil vom Grad der Erschwernis der Arbeitsbedingungen abhängt.