§ 20, § 26 AngG - Die Beendigungserklärung eines Dienstnehmers mit der englischen Formulierung „I quit my job with the company“ entspricht weder eindeutig dem deutschsprachigen Rechtsbegriff „kündigen“ noch „austreten“ bzw „vorzeitig austreten“. Die Formulierung entspricht eher einer allgemeinen Beendigungserklärung („dass ich meine Stelle bei dem Unternehmen beende“).