3. Änderung der Krankenordnung 2003 der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse va betreffend Einführung und Verwendung der e-card und der Europäischen Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich der Verwendung der e-card wird geregelt, dass in einem Kalendervierteljahr die e-card (EKVK, EKVK-Ersatzbescheinigung oder e-card-Ersatzbeleg)
zur Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin und weiters