>> Redaktionelle Anmerkung zu OGH 31.08.2005 , 9 ObA 35/05w , ARD 5659/7/2006
Rechtssatz OGH
Bei dauernder verschlechternder Versetzung eines ÖBB-Bediensteten vom Ladedienst zum Reinigungsdienst ist die vorherige Zustimmung des Betriebsrats (Personalvertretung) - auch bei einem Sozialplan für die Auflassung des Ladedienstes - erforderlich.