§ 1 Abs 2 Z 2 IESG - Ein Arbeiter, der bei der Ausübung seiner Tätigkeit vereinbarungsgemäß sein eigenes Werkzeug verwendete, das nach der fristlosen Beendigung seines Dienstverhältnisses verloren ging, weil der Arbeiter keinen Zugang mehr zum Baucontainer hatte, hat Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in der Höhe des Werkzeugswerts, weil ein aus der Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultierender Konnex zum diesbezüglichen Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers besteht.