§ 1 Abs 2 Z 2, § 3 Abs 2 IESG - Da die Verbindlichkeiten eines Arbeitnehmers aus einem Bankkredit, der zum Einrichten einer Wohnung aufgenommen wurde, ihren Entstehungsgrund nicht im Dienstverhältnis haben, ist der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ersatz der ihm durch die unterlassenen Entgeltzahlungen seitens des Arbeitgebers erwachsenen Mahnspesen aus der nicht zeitgerechten Überweisung der Kreditraten nicht nach dem IESG gesichert.