Art 43, Art 48 EG - Eine Regelung über den Konzernabzug, die es einer Muttergesellschaft verwehrt, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste ihrer im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften abzuziehen, ist grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Es verstößt jedoch gegen die Niederlassungsfreiheit, der gebietsansässigen Muttergesellschaft die Möglichkeit zu verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste von gebietsfremden Tochtergesellschaften abzuziehen, wenn sie nachweist, dass diese Verluste im Staat des Sitzes dieser Tochtergesellschaften nicht berücksichtigt worden sind und nicht berücksichtigt werden können.