§ 2 Z 4, § 5 Abs 2 KVG - Auch eine unmittelbare und formlose Kapitalzuführung der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft (hier: „auf das Agiokonto“) kann in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Tochtergesellschaft zugerechnet werden und somit als „Leistung eines Gesellschafters“ nach Art 4 Abs 2 Buchstabe b Kapitalansammlungs-RL bei der Enkelgesellschaft gesellschaftsteuerpflichtig sein.