§ 3 Abs 1 Z 10 lit b EStG idF vor BGBl I 2005/161 - Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG (Anm d Red: idF vor AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161, ARD 5647/7/2006) erfordert nicht, dass der inländische Arbeitgeber auch „Errichter“ der - ausländischen - Anlage sein muss. Es reicht diesbezüglich vielmehr aus, wenn sich der inländische Arbeitgeber an der Anlagenerrichtung bloß beteiligt, indem er eine der im Gesetz aufgezählten begünstigten Tätigkeiten zur Errichtung der Anlage beisteuert (vgl VwGH 24.10.2005, 2002/13/0068, ARD 5657/10/2006). VwGH 03.11.2005, 2004/15/0124. (Bescheid aufgehoben)