§ 27 StGB - Der in § 27 Abs 1 StGB vorgesehene Amtsverlust für Beamte bei Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder wegen Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ist auf Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen nicht unmittelbar anwendbar. OGH 17.03.2005, 8 ObA 125/04x.