§ 27 AngG, § 29 KV-Versicherungsangestellte Innendienst - Im vorliegenden Fall war ein psychisch- und alkoholkranker Arbeitnehmer am 10. Juni spätabends alkoholisiert am ersten Urlaubstag seines 5-tägigen Urlaubs noch einmal ins Büro zurückkehrte, weil er seine Brille vergessen hatte, und beschimpfte, schüttelte und bedrohte dort völlig unvermittelt eine Kollegin. Nach Rücksprache mit dem Betriebsrat konfrontierte die Standortleiterin den Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 16. Juni mit dem Vorfall.