vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltanspruch eines zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Arbeitnehmers bei Streik

EntgeltanspruchARD 5655/7/2006 Heft 5655 v. 3.2.2006

§ 1155 ABGB - Ein nicht an einem - den gesamten Personenverkehr betreffenden - Streik teilnehmender Triebfahrzeugsführer, der nicht nur leistungsbereit war, sondern von seinem Vorgesetzten auch zu einer anderen Dienstleistung, nämlich zum Bereitschaftsdienst für den nicht vom Streik betroffenen Güterverkehr, eingeteilt wurde und der außerdem bei Beendigung des Streiks wieder im Personenzugverkehr eingesetzt worden wäre, hat einen berechtigten Anspruch auf seinen vertraglichen Lohn.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte