§ 1154 ABGB - Hat ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die von ihm halbmonatlich geführten Stundennachweise regelmäßig vorgelegt, aus denen nicht nur die tägliche Arbeitszeit, sondern ua auch die mit dem Privat-PKW zurückgelegten Wegstrecken (Abfahrts- und Ankunftsort), Fahrzeiten und Kilometerleistungen ersichtlich waren, und wurden diese Stundennachweise auch für die Berechnung der Fahrtkostenersätze herangezogen, hat der Arbeitnehmer mit der Übergabe der Stundennachweise auch das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Kilometergeld ausreichend geltend gemacht. Da die Geltendmachung rechtzeitig innerhalb der kollektivvertraglichen Verfallsfrist erfolgte, sind die Ansprüche nicht verfallen. OGH 16.11.2005, 8 ObA 72/05d.