§ 26 Z 4 EStG - Nach der Rechtsprechung des OGH zum Kollektivvertrag für die Handelsangestellten ist auf Reisende, die ihre Tätigkeit üblicherweise außerhalb des Dienstortes entfalten, die Reisekostenregelung nach dem KV nicht anzuwenden, weil sie die vom KV geforderten Voraussetzungen für eine Dienstreise - das bloß vorübergehende Verlassen des Dienstortes - nicht erfüllen (vgl OGH 14.03.2001, 9 ObA 310/00d, ARD 5219/12/2001).