vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Integritätsabgeltung nach Unfall auf Betriebsausflug

UV-SchutzARD 5654/14/2006 Heft 5654 v. 31.1.2006

§ 213 ASVG - Eine Integritätsabgeltung gemäß § 213a Abs 1 ASVG setzt nicht nur das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und einen Anspruch auf Versehrtenrente voraus, sondern auch, dass der Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht worden ist. Eine Integritätsabgeltung gebührt daher nicht, wenn der Dienstgeber bei dem Arbeitsunfall - selbst wenn er im Übrigen grob fahrlässig gehandelt haben sollte - keine Arbeitnehmerschutzvorschriften iSd § 213a Abs 1 ASVG verletzt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte