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Mobilitätshilfe für ständig sturzgefährdete Personen

PflegegeldARD 5652/8/2006 Heft 5652 v. 24.1.2006

§ 4 BPGG - Nicht nur dann, wenn bei einer pflegebedürftigen Person ein hochgradiger Orientierungsverlust selbst in der eigenen Wohnung auftritt, ist die notwendige Begleitung im Sinne einer „Orientierungshilfe“ auch als (für den Pflegegeldanspruch relevante) Mobilitätshilfe im engeren Sinn anzusehen, sondern auch dann, wenn etwa Schwindelzustände vorliegen, die - wie im vorliegenden Fall - wiederholt zu Stürzen geführt haben, und daher die ständige Begleitung des Pflegebedürftigen durch eine Pflegeperson innerhalb des Wohnbereiches notwendig ist, um eine Verletzung durch einen Sturz zu verhindern. OGH 25.01.2005, 10 ObS 178/04f.

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