vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflegegeld der Stufe 7 trotz Fähigkeit zu minimalen zielgerichteten Bewegungen

PflegegeldARD 5652/7/2006 Heft 5652 v. 24.1.2006

§ 4 Abs 2 BPGG - Ist ein Pflegebedürftiger zwar in der Lage, Arme und Beine anzuheben und auszustrecken sowie mit einem Strohhalm zu trinken, nicht aber zum selbstständigen Ergreifen und Halten einer Tasse oder eines Glases, ist die Fähigkeit zu einer aktiven Durchführung zielgerichteter Bewegungen nicht mehr gegeben und der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 7.

OGH 09.08.2005, 10 ObS 57/05p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte