§ 8 Abs 1 KStG - Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH aus im Gesellschaftsverhältnis gelegenen Gründen auf seine nicht mehr voll werthaltige Forderung gegenüber der GmbH, ist die sich daraus ergebende Betriebsvermögensmehrung bei der Gewinnermittlung der Schuldnergesellschaft zur Gänze als steuerlich neutrale Einlage iSd § 8 Abs 1 KStG zu beurteilen.
VwGH 23.09.2005, 2003/15/0078