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Nichteinhaltung einer äußerst kurzen Frist zur Rückgabe von Firmengegenständen

EntlassungARD 5645/6/2005 Heft 5645 v. 21.12.2005

§ 27 Z 4 AngG - Kam ein Arbeitnehmer, der während seines Krankenstandes per Telegramm gekündigt wurde, der mit der Kündigung übermittelten Aufforderung, ihm überlassene Gegenstände des Arbeitgebers (Firmenfahrzeug, Firmenhandy, Büroschlüssel, etc) kurzfristig - nämlich innerhalb von weniger als 24 Stunden - zurückzugeben, nicht zeitgerecht nach, weil er aus dem Firmenfahrzeug noch von ihm privat eingebaute Lautsprecherboxen ausbauen musste, erfüllt dies noch nicht den Entlassungstatbestand der beharrlichen Pflichtverletzung nach § 27 Z 4 AngG.

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