§ 27 Z 4 AngG - Kam ein Arbeitnehmer, der während seines Krankenstandes per Telegramm gekündigt wurde, der mit der Kündigung übermittelten Aufforderung, ihm überlassene Gegenstände des Arbeitgebers (Firmenfahrzeug, Firmenhandy, Büroschlüssel, etc) kurzfristig - nämlich innerhalb von weniger als 24 Stunden - zurückzugeben, nicht zeitgerecht nach, weil er aus dem Firmenfahrzeug noch von ihm privat eingebaute Lautsprecherboxen ausbauen musste, erfüllt dies noch nicht den Entlassungstatbestand der beharrlichen Pflichtverletzung nach § 27 Z 4 AngG.