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Streit über Adressat einer zuerkannten Sozialleistung

SozialversicherungARD 5644/11/2005 Heft 5644 v. 16.12.2005

§ 65 ASGG, § 292 ASVG - Bei der Überprüfung, an wen eine zuerkannte Leistung auszuzahlen ist, handelt es sich nicht um eine Sozialrechtssache iSd § 65 Abs 1 Z 1 ASGG. Die Überweisung eines Nachzahlungsbetrages an Ausgleichszulage durch den SV-Träger an einen Sozialhilfeträger zur Deckung von während des Nachzahlungszeitraumes erbrachten Sozialhilfeleistungen ist daher im sozialgerichtlichen Verfahren nicht überprüfbar; die Überprüfung der Auszahlung einer zuerkannten, dem Grund und der Höhe nach unbestrittenen Leistung stellt weder eine Sozialrechtssache iSd § 65 ASGG noch eine bürgerliche Rechtssache iSd § 1 JN dar und ist daher der Jurisdiktion der ordentlichen Gerichte entzogen. OGH 09.08.2005, 10 ObS 50/05h.

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