Auszug aus Mazal / Risak (Hrsg), „Das Arbeitsrecht - System und Praxiskommentar“: Dr. Thomas Radner , Kapitel I. Der Begriff des Arbeitnehmers (Rz 7-14)
Dienste, die für Familienangehörige geleistet werden, finden oftmals in der familienrechtlichen Beziehung ihre Rechtsgrundlage, der Abschluss eines Dienstvertrages ist aber nicht ausgeschlossen.