§ 2 Z 1 HbG, § 1 Abs 3 HGHAngG - Eine Arbeitnehmerin, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer Hauseigentümergemeinschaft steht und deren Aufgabe ausschließlich die Innenreinigung des Gebäudes ist, unterliegt dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz und hat folglich nach Beendigung des Dienstverhältnisses keinen Anspruch auf Abfertigung nach dem Arbeiter-Abfertigungsgesetz.
OLG Wien 15.04.2005, 9 Ra 147/04k