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Keine Eigenkapital ersetzenden Darlehen von Kleinstgesellschaftern

KonkursARD 5641/6/2005 Heft 5641 v. 2.12.2005

§ 110, § 51, § 25 KO - Die Grundsätze über die Nichtrückforderbarkeit von Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen im Konkurs gelten auch für jene Gesellschafter, die als Arbeitnehmer - nachdem sie die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft erkennen konnten - weiter ihre offenen Entgeltforderungenstehen lassen“ oder dadurch, dass sie trotz beträchtlicher Lohnrückstände nicht ihren Austritt erklären, die Gesellschaft von der Notwendigkeit der sofortigen Lohnzahlung befreien.

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