>> Der neue Erlass mit dem Titel „Keine Einbehaltung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG in besonders gelagerten Fällen (Künstler-Sportler-Erlass)“ stellt im Wesentlichen eine Aktualisierung des Künstlererlasses dar; der Orchestererlass wurde integriert. Eingearbeitet werden die Neukonzeption der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger durch das AbgÄG 2005, die DBA-Entlastungsverordnung sowie eine EAS-Anfragebeantwortung des BMF zur analogen Anwendung des Künstlererlasses auf Kongresse und Seminare.