§ 36 AlVG, § 2 NHV - Eine Anrechnung des Einkommens der Ehefrau des Arbeitslosen bei Beurteilung der Notlage des Arbeitslosen als Voraussetzung seines Anspruchs auf Notstandshilfe setzt voraus, dass der Arbeitslose im relevanten Zeitraum mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebt oder ein solcher gemeinsamer Haushalt zwar nicht besteht, der Arbeitslose aber die Hausgemeinschaft mit seiner Ehefrau nur deshalb aufgegeben hat oder ihr ferngeblieben ist, um der Anrechnung ihres Einkommens auf die ihm gebührende Notstandshilfe zu entgehen.