Verordnung der BMSG, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2006 festgesetzt werden:
Anpassungsfaktor 2006: Der Anpassungsfaktor (APF) wird für das Jahr 2006 mit 1,025 festgesetzt. Erhöhung der Pensionen 2006: Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2006 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als € 1.875,- monatlich, wird sie um 2,5 % erhöht (= APF). Pensionen, die den Betrag von € 1.875,- monatlich übersteigen, werden einheitlich um € 46,88 pro Monat erhöht.