KV-Handelsangestellte - Die KV-Gehälter für die Angestellten im Handel werden mit 1. 1. 2006 um 2,65 % erhöht und auf die nächsten 50 Cent bzw ganze Euro aufgerundet. Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht (centgenau). Für Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr wird die Lehrlingsentschädigung um 3,1 % angehoben.