§ 2, § 2a GlBG idF BGBl I 2001/98, § 19 AngG, RL 76/207/EWG - Wird das Dienstverhältnis einer schwangeren Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft noch im Probemonat gelöst, ist die Auflösung wegen Diskriminierung anfechtbar. Die Sanktionen des Gleichbehandlungsgesetzes sind auch bei Lösung des Probedienstverhältnisses anzuwenden, und zwar die Sanktion der Anfechtbarkeit der Beendigung wie bei Kündigung oder Entlassung. Bisher war geltende Praxis, dass in der Probezeit selbst bei Schwangerschaft der Arbeitnehmerin eine sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses möglich war.