vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höhe des IESG-Zuschlages seit 2000 gesetzwidrig

IESG-ZuschlagARD 5637/7/2005 Heft 5637 v. 18.11.2005

§ 12 Abs 1 Z 4 IESG - Die Verwendung der Mittel des ua durch Zuschlagszahlungen der Dienstgeber gespeisten Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds verstößt gegen den Gleichheitssatz. Da aber ohne die verfassungswidrigen Überweisungen an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger und die SVA der gewerblichen Wirtschaft ab dem Jahr 2000 bereits ein 20 % des durchschnittlichen Leistungserfordernisses deutlich übersteigender Überschuss zu erwarten war und auch erzielt wurde, hätte der IESG-Zuschlag ab dem Jahr 2000 gemäß § 12 Abs 2 Z 2 IESG niedriger ausfallen müssen, sodass ab diesem Zeitpunkt die Beibehaltung des Zuschlagssatzes von 0,7 % gesetzwidrig war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte