LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Unselbstständig beschäftigte Vortragende mit Wohnsitz im Ausland zahlen eine fixe Lohnsteuer von 20 %. Die pauschale Besteuerung ist von den Einnahmen vorzunehmen und umfasst daher auch steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG, Kostenersätze gemäß § 26 EStG sowie Zuschläge gemäß § 68 EStG; SV-Pflichtbeiträge dürfen nicht abgesetzt werden.