§ 2 Abs 4 AuslBG, Art 44 Europaabkommen-Ungarn - Beantragt ein ungarischer Staatsbürger, der in Österreich selbstständig als Stuckateur tätig werden will, die Feststellung gemäß § 2 Abs 4 AuslBG, dass durch ihn als Gesellschafter einer in Österreich ins Firmenbuch eingetragenen OEG ein wesentlicher Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft persönlich ausgeübt werde, und beruft sich dabei auf Art 44 Abs 3 des Abkommens der Republik Ungarn und der Europäischen Union vom 31. 12. 1993 (Europaabkommen-Ungarn), aus dem das Recht auf Entfaltung einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU erfließt, kommt es darauf an,