LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Ein bisher nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenes Einfamilienhaus entsorgt die anfallenden Abwässer in eine Senkgrube. Aufgrund der gesetzlichen Einschränkung der Entsorgungsmöglichkeit der Senkgrubeninhalte werden vermehrt biologische Kleinkläranlagen von den Hauseigentümern errichtet, und zwar dort, wo keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz besteht.