LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Wird eine Lebensversicherung innerhalb von 10 Jahren verpfändet, hat eine Nachversteuerung zu erfolgen, außerhalb dieser Frist jedoch nicht.
Liegen im Falle einer Verpfändung nach Ablauf von 10 Jahren weiterhin Sonderausgaben vor?