Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verpflichtet auch österreichische Unternehmen, die Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen (zB zu Montagearbeiten) entsenden, zur Einhaltung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Unter den Begriff „Arbeitsbedingungen“ fallen ua:
die Zahlung eines Mindestlohnes (Arbeitsentgelt und gegebenenfalls Überstundenzuschläge),