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Keine Anrechnung von Selbstversicherungszeiten als Ruhegenussvordienstzeit

SozialversicherungARD 5635/13/2005 Heft 5635 v. 11.11.2005

§ 18a ASVG, § 53 Abs 2 lit l PG - Die Pflege eines behinderten Kindes begründet weder ein Beschäftigungsverhältnis noch löst sie die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG aus. Die Pflege schafft (lediglich) die Grundlage, eine Selbstversicherung nach § 18a ASVG begründen zu können. Damit fallen die Zeiten dieser Selbstversicherung aber nicht unter „die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG begründenden Zeiten“ und sind demnach nicht iSd § 53 Abs 2 lit l PG 1965 als Ruhegenussvordienstzeit anzurechnen.

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