DG-Info OÖ GKK 10/2005
Schüler, die eine außerschulische Schnupperlehre absolvieren, sind seit 1. 7. 2005 ebenfalls durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt.
Dies trifft aber nur dann zu, wenn bei der außerschulischen Schnupperlehre folgende Voraussetzungen vorliegen: