§ 27 Z 1 AngG - Missachtet ein als handelsrechtlicher Geschäftsführer durch Gesellschaftsbeschluss abberufener Arbeitnehmer das gegen ihn verhängte Betretungsverbot der Geschäftsräumlichkeiten, indem er sich mehrmals mit einer heimlich erlangten, fremden Zutrittskarte Zugang zu den Büroräumlichkeiten verschaffte, dort auf das Computernetzwerk zugriff und sich betriebsinterne Informationen verschaffte, rechtfertigt dieses Verhalten die Entlassung des Arbeitnehmers wegen Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 AngG. OLG Wien 15.06.2005, 7 Ra 76/05f. (Revision unzulässig)