vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtswidrige rückwirkende Berichtigung der Notstandshilfe

SozialversicherungARD 5632/13/2005 Heft 5632 v. 27.10.2005

§ 24 Abs 2 AlVG - Gemäß § 24 Abs 2 AlVG ist die Zuerkennung von Arbeitslosengeld zu widerrufen oder die Bemessung rückwirkend zu berichtigen, wenn sich die Zuerkennung oder die Bemessung des Arbeitslosengeldes als gesetzlich nicht begründet herausstellt. Voraussetzung für die rückwirkende Berichtung des Arbeitslosengeldes ist somit, dass sich der Änderungsgrund nachträglich herausgestellt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte