§ 3 AVRAG, § 879 ABGB - Ist ein Arbeitnehmer wegen Vorenthaltens des Entgelts vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausgetreten, verrichtet er aber bereits 2 Tage später am selben Arbeitsplatz dieselbe Tätigkeit mit den meisten der bisherigen Arbeitskollegen für eine neue Gesellschaft, hätte er aus diesem Umstand erkennen müssen, dass ein Betriebsübergang vorliegt. Beruft er sich jedoch nicht auf die Weitergeltung seines bisherigen Dienstvertrages, sondern macht er Beendigungsansprüche gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geltend, ist vom Vorliegen einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses auszugehen, die jedoch wegen Umgehung der relativ zwingenden Bestimmungen des AVRAG unwirksam ist, sodass das Dienstverhältnis auf den Betriebserwerber übergegangen ist.