§ 6 AVRAG, § 23 AngG, § 1 ZPO - Solange eine liquidierte GmbH noch verwertbares Vermögen hat, ist sie trotz der bereits erfolgten Löschung im Firmenbuch noch parteifähig. Zwar kann einem Betriebsveräußerer, der von einem ehemaligen Arbeitnehmer auf Zahlung der Abfertigung in Anspruch genommen wird, gegenüber dem Betriebserwerber grundsätzlich ein Regressanspruch zustehen (in Höhe jenes fiktiven Abfertigungsanspruchs, der nach dem Betriebsübergang entstanden ist), doch kommt ein Regress nicht in Betracht, wenn der Abfertigungsanspruch des Arbeitnehmers in dem geltend gemachten Umfang bereits zur Gänze beim Betriebsveräußerer entstanden ist. Wurde außer dem behaupteten (in Wirklichkeit aber nicht bestehenden) Regressanspruch gegen den Betriebserwerber kein weiteres Aktivvermögen der bereits gelöschten GmbH behauptet, ist die beklagte GmbH nicht parteifähig und die Klage zurückzuweisen.