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Folgepflicht bei Betriebsstandortverlegung

Basis-WissenARD 5628/9/2005 Heft 5628 v. 11.10.2005

Im Zuge der allumfassenden Mobilität im modernen Geschäftsleben kommt es durchaus auch vor, dass Unternehmen ihren Betriebsstandort wechseln. Welche Rechte und Pflichten haben Mitarbeiter beim Standortwechsel?

qualifizierter Dienstort im Arbeitsvertrag

Welche Arbeiten wie und wo zu leisten sind, besagt in erster Linie der Dienstvertrag (vgl OGH 09.07.1999, 9 ObA 51/99m, ARD 5146/20/2000). Indiz dafür, was ausdrücklich zum Arbeitsort bestimmt wurde, kann auch ein Dienstzettel sein. Für die Frage einer Folgepflicht ist wesentlich, ob ein ganz bestimmter Arbeitsort (bestimmte Betriebsstätte) ausschließlich vereinbart wurde, zB die Filiale XY in Wien. Dies würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer die Arbeit an keinem anderen Ort als diesem zu leisten hätte.

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