§ 1295 Abs 1 ABGB - Erleidet die Ehefrau eines Arbeitnehnemrs einen Schiunfall und nimmt sich der Arbeitnehmer in der Folge Pflegeurlaub, kann der Arbeitgeber vom Verursacher des Schiunfalls für das während der Pflegefreistellung fortgezahlte Entgelt nicht im Rahmen einer Drittschadensliquidation Schadenersatz erlangen.