§ 10 AZG - Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach ein Überstundenpauschale bei Berechnung des betrieblichen Pensionszuschusses einzubeziehen ist, einzeln verrechnete regelmäßig geleistete Überstunden aber nicht - selbst wenn die Gesamtarbeitsleistung über jener von Arbeitnehmern mit Überstundenpauschale liegt -, verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Gruppe jener Arbeitnehmer, die trotz regelmäßig geleisteter Überstunden keinen Anspruch auf ein Überstundenpauschale haben, gegenüber der Gruppe von Arbeitnehmern, denen ein Überstundenpauschale gewährt wird, deutlich in der Minderheit ist. Folglich haben auch jene Arbeitnehmer, deren Überstunden einzeln verrechnet werden, Anspruch auf Berücksichtigung ihrer regelmäßig geleisteten Überstunden bei Bemessung des betrieblichen Pensionszuschusses.