vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verspäteter Antrag auf Notstandshilfe - maßgebliche Rechtslage

SozialversicherungARD 5626/13/2005 Heft 5626 v. 4.10.2005

§ 33 Abs 4 AlVG - Ein von einem Arbeitslosen geltend gemachter Anspruch auf Notstandshilfe ist stets zeitraumbezogen zu beurteilen. Dies bedeutet, dass die für das Entstehen und das Erlöschen des Anspruchs auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung jeweils geltende Rechtslage zeitraumbezogen maßgebend gewesen ist. Hat ein Arbeitsloser zuletzt am 17. 6. 1986 Arbeitslosengeld bezogen und war sein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit diesem Zeitpunkt erschöpft, richtet sich das Schicksal eines weiteren Anspruchs aus der Arbeitslosenversicherung - soweit ein Fristenlauf ausgelöst wurde - nach der Rechtslage, die während dieser Frist in der Folge jeweils gegolten hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte